Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Iphofen - Einwohnermeldeamt

Hausanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Postanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Telefon

+49 9323 8715-32

Fax

+49 9323 8715-6632

E-Mail



Beschreibung

Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. 
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.


Fristen

keine


Bearbeitungsdauer

Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.


Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    • Todesbescheinigung
      Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
    • bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes: Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung

     


Kosten

Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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