Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

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Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Ausländer erhalten während eines Asylverfahrens in Deutschland eine sogenannte "Aufenthaltsgestattung". Diese ist kein Aufenthaltstitel. Sie soll als vorläufiges Aufenthaltsrecht lediglich den Aufenthalt in Deutschland zur Durchführung des Asylverfahrens ermöglichen (siehe auch "Verwandte Themen"-  "Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung").

Einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann erteilt werden, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern. Das gilt auch bei Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung als Fachkraft.


Ein nach der Einreise des Ausländers von der Ausländerbehörde erteilter oder verlängerter Aufenthaltstitel kann ungeachtet des Umstandes verlängert werden, dass der Ausländer einen Asylantrag gestellt hat.

Einem Ausländer, dessen Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist oder der seinen Asylantrag zurückgenommen hat, darf vor der Ausreise nur ein Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt werden. Sofern der Asylantrag nach § 30 des Asylgesetzes aus einem der Gründe des Artikel 42 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstabe c, d oder f oder Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1348 als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, darf vor der Ausreise kein Aufenthaltstitel erteilt werden. Diese Einschränkungen gelten i. d. R. nicht im Fall eines gesetzlichen Anspruchs auf den Aufenthaltstitel. Für Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft besteht für vor dem 29.03.2023 eingereiste Ausländer im Falle der Rücknahme des Asylantrags eine Sonderregelung.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltstitels unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck (siehe "Verwandte Themen" – "Aufenthaltserlaubnis; Erteilung und Verlängerung").


Rechtsgrundlagen


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