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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
Dies geschieht im Wege der Entscheidung über Beschwerden gegen die von den Staatsanwaltschaften verfügten Einstellungen von Ermittlungsverfahren, aber auch über sonstige Dienstaufsichtsbeschwerden. Zur Wirksamkeit der Dienstaufsicht tragen überdies gemeinsame Dienstbesprechungen, Berichte der Behördenleiter und Geschäftsprüfungen, aber auch der ständige direkte Kontakt zwischen dem Generalstaatsanwalt einschließlich seiner Mitarbeiter und den Staatsanwaltschaften bei: