Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Iphofen

Hausanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

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Marktplatz 26
97346 Iphofen

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+49 9323 8715-0

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+49 9323 8715-55

E-Mail


Webseite

https://www.vgem-iphofen.de


Beschreibung

Satzungen und Verordnungen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihren Regelungsgegenstand:

Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht, das auch die Rechtsetzungsautonomie umfasst.

Das Verfahren zum Satzungserlass ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Satzungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bedürfen dabei keiner gesonderten Ermächtigung, wenn sie nicht in Rechte Dritter eingreifen oder Verpflichtungen Dritter berühren. Der Erlass von Satzungen zur Regelung übertragener Angelegenheiten sowie von Satzungen, die Verstöße gegen ihre Regelungen mit Geldbuße bedrohen (= bewehrte Satzungen), sind dagegen nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig.

Beispiele für gemeindliche Satzungen sind Satzungen mit Anschluss- und Benutzungszwang im Wasser- und Abwasserbereich oder Beitrags- und Gebührensatzungen nach dem Kommunalabgabengesetz.

Bei den gemeindlichen Verordnungen steht demgegenüber in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund. Beispielsweise kann durch eine Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden eingeschränkt werden.

Der Erlass von Verordnungen ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. Allgemeine Regelungen zum Verfahren beim Erlass kommunaler Verordnungen finden sich im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Das LStVG und andere Gesetze enthalten überdies Ermächtigungen zum Erlass gemeindlicher Verordnungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Näheres können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Normenkontrollantrag gem. § 47 VwGO


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