Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Kitzingen
Hausanschrift
Kaiserstr. 497318 Kitzingen
Postanschrift
Kaiserstr. 497318 Kitzingen
Telefon
+49 9321 928-0Fax
+49 9321 928-9999Webseite
https://www.kitzingen.deBeschreibung
Der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage, einer dezentralen Wasserversorgungsanlage, einer Eigenwasserversorgungsanlage oder, sofern das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit bereitgestellt wird, einer Gebäudewasserversorgungsanlage hat dem Gesundheitsamt schriftlich oder elektronisch Folgendes anzuzeigen (§ 11 TrinkwV):
- die Errichtung der Wasserversorgungsanlage,
- die Inbetriebnahme und die Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgungsanlage,
- die bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen der Wasserversorgungsanlage, wenn diese Veränderung wesentliche Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben kann,
- den Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person und
- die Stilllegung der Wasserversorgungsanlage oder von Teilen der Wasserversorgungsanlage.
Auch Nichttrinkwasseranlagen (z. B. Brauchwasseranlage für Regenwassernutzung), die im Haushalt zusätzlich zur Trinkwasseranlage installiert sind, sind anzeigepflichtig (§ 12 TrinkwV).
Voraussetzungen
Es wird eine Wasserversorgungsanlage errichtet, in Betrieb genommen, stillgelegt, bautechnische und baulich verändert oder das Eigentum oder Nutzungsrecht übertragen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss bei der für den Standort der Wasserversorgungsanlage zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erfolgen.Fristen
- bei Errichtung, der Inbetriebnahme, sowie baulicher und betriebstechnischer Änderung: spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme.
- bei Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person: spätestens vier Wochen vor dem Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts.
- bei Stilllegung: innerhalb von drei Tagen nach der Stilllegung.
Wenn die Kenntnisnahme erst nach Ablauf der o.g. Fristen erfolgt, muss die Anzeige unverzüglich nach Kenntnisnahme der anzeigepflichtigen Umstände zu erfolgen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen)
- Gesundheit - Meldeformular einer Wasserversorgungsanlage allgemein gem. § 13 Abs. 2 Nr.1-3 TrinkwV
Hier können Sie das Meldeformular einer Wasserversorgungsanlage allgemein gem. § 13 Abs. 2 Nr.1-3 TrinkwV online übermitteln.
- Gesundheit - Meldeformular einer mobilen, nicht ortsfesten Anlage gem. § 13 Abs. 2 Nr.4 TrinkwV
Hier können Sie das Meldeformular einer mobilen, nicht ortsfesten Anlage gem. § 13 Abs. 2 Nr.4 TrinkwV online übermitteln.
- Gesundheit - Meldeformular einer Trinkwasser-Installation bei öffentlicher Tätigkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr.5 TrinkwV
Hier können Sie das Meldeformular einer Trinkwasser-Installation bei öffentlicher Tätigkeit gem. §13 Abs. 2 Nr.5 TrinkwV online übermitteln.
- Gesundheit - Meldeformular einer zusätzlichen NICHT-Trinkwasseranlage gem. § 13 Abs.4 TrinkwV
Hier können Sie das Meldeformular einer zusätzlichen NICHT-Trinkwasseranlage gem. § 13 Abs.4 TrinkwV online übermitteln.
- Gesundheit - Meldeformular einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung gem. § 13 Abs.5 TrinkwV
Hier können Sie das Meldeformular einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung gem. §13 Abs.5 TrinkwV online übermitteln.
- Gesundheit - Meldeformular einer zeitweisen Wasserverteilungsanlage gem. § 13 Abs.2 Nr.6 TrinkwV
Hier können Sie das Meldeformular einer zeitweisen Wasserverteilungsanlage gem. § 13 Abs.2 Nr.6 TrinkwV online übermitteln.
Kosten
keineRechtsgrundlagen
- § 11 und 12 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
- Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Weiterführende Links
- Bayerische Landesliste der zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen
Liste der Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Bayern, die die Anforderungen nach §15 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung erfüllen
- Trinkwasser
