Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Finanzlage von Kommunen; Erstellung von Stellungnahmen

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

E-Mail


Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Das kommunale Haushaltsrecht schützt die Kommunen vor finanzieller Überförderung: die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinden muss erhalten bleiben. Vielfach sind daher Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, die bei kreisangehörigen Kommunen durch die staatlichen Landratsämter durchgeführt wird.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist aber auch bei der Prüfung von Förderanträgen wichtig. Denn Zuwendungen zu Investitionen dürfen nur gewährt werden, wenn die Aufbringung der erforderlichen Eigenleistungen gesichert sind und die Folgekosten die Grenzen der dauernden Leistungsfähigkeit nicht übersteigen.

Die Landratsämter geben in geeigneten Fällen hierzu Stellungnahme ab.

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