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Universität München (Ludwig-Maximilians-Universität)
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
Das Studium kann nach Art. 19 BayLBG erweitert werden. Dies ist möglich durch folgende Fächer (vgl. § 92 LPO I):
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:
Studium, Referendariat, Fach- /Förderlehrer, Quereinstieg, rechtliche Grundlagen
Ausbildung der einzelnen Schularten, Lehrämter und wo sie zu studieren sind