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Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die kartellrechtliche Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen umfasst zwei Kernfelder:
Zuständige Behörden:
Soweit die Wirkungen des beanstandeten Verhaltens in Deutschland nicht über das Land Bayern hinausreichen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Ansonsten sind das Bundeskartellamt, bei europaweiten Wirkungen auch die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) zuständig.
"Marktbeherrschung"
"Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen"
"Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht"