Ortsdurchfahrten; Festsetzung der Grenzen
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 997070 Würzburg
Postanschrift
Postfach97064 Würzburg
Telefon
+49 931 380-00Fax
+49 931 380-2222Webseite
http://www.regierung.unterfranken.bayern.deBeschreibung
Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Bundesstraße, Staatsstraße oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke (Erschließungsbereich E) oder der mehrfachen Verknüpfung des Ortsstraßennetzes (Verknüpfungsbereich V) dient. Die festgesetzte Ortsdurchfahrt hat rechtliche Bedeutung für die Straßenbaulast für den jeweiligen Straßenabschnitt.
Die Grenzen der Ortsdurchfahrt werden überwiegend durch weiße Schilder am Straßenrand (Aufschrift OD ggf. in Verbindung mit E für Erschließungsbereich oder V für Verknüpfungsbereich) bzw. noch durch Grenzsteine gekennzeichnet. Die straßenverkehrsrechtliche Ortsdurchfahrt (gelbe Ortstafel) wird nach Kriterien der StVO festgelegt und ist daher nicht immer mit der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt identisch.
Voraussetzungen
Es handelt sich um ein Verfahren von Amts wegen. Straßenbaulastträger/Gemeinden können eine Änderung oder eine erstmalige Festsetzung einer Ortsdurchfahrt beantragen.
Verfahrensablauf
Vor der Entscheidung werden der Straßenbaulastträger sowie die Gemeinde angehört.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 MonateKosten
keineRechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Die Festsetzungsentscheidung kann von den beteiligten Straßenbaulastträgern / Gemeinde angefochten werden.
