Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Überörtliche Rechnungsprüfung; Vorlage von Prüfungsberichten

Zuständige Stelle(n)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Hausanschrift

Odeonsplatz 3
80539 München

Postanschrift


80524 München

Telefon

+49 89 2192-01

Fax

+49 89 2192-12225

E-Mail


Webseite

http://www.stmi.bayern.de


Beschreibung

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen werden örtlich und überörtlich geprüft.

Während die örtliche Prüfung durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt, erfolgt die überörtliche Prüfung bei den Mitgliedern des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (d. h. insbesondere bei kreisfreien Gemeinden, Landkreisen und Bezirken) durch diesen, im Übrigen durch die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter.

Die von den überörtlichen Prüfungsorganen angefertigten Prüfungsberichte werden der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (bei kreisangehörigen Gemeinden den Landratsämtern, bei kreisfreien Gemeinden und Landkreisen den Regierungen, bei Bezirken dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).


Verfahrensablauf

Der Prüfungsbericht für eine kreisangehörige Gemeinde muss dem zuständigen Landratsamt vorgelegt werden, der der kreisfreien Gemeinde und des Landkreises der zuständigen Regierungen, der des Bezirks dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.


Rechtsgrundlagen

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