Schriftgröße
100%
Regierung von Mittelfranken
Betreiber, die gewerbliche Ballonfahrten, d. h. Ballonfahrten gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.
Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie
Sie können eine Erklärung für gewerbliche Ballonfahrten online einreichen.
Es entstehen keine Kosten für die Entgegennahme der Erklärung. Es entstehen jedoch Folgekosten durch Aufsichtstätigkeiten der Behörde.