Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Krankenhausentgelte und -pflegesätze; Beantragung einer Genehmigung

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Die Prüfung und Genehmigung der zwischen Sozialleistungsträgern bzw. Arbeitsgemeinschaften von Sozialleistungsträgern und Krankenhausträger vereinbarten oder von der Schiedsstelle festgesetzten Entgelte und Pflegesätze sowie krankenhausindividuellen Ausbildungszuschläge bzw. Ausbildungsabschläge erfolgt durch die zuständige Regierung.

Voraussetzungen

Das Krankenhaus muss in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes und/oder der Bundespflegesatzverordnung fallen.

Fristen

Die Antragstellung für den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes sollte zügig nach der Genehmigung des landesweit geltenden Basisfallwertes erfolgen. Für den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung sollte sie grundsätzlich vor Beginn des neuen Pflegesatzzeitraumes erfolgen.

Die Entgelte bzw. Pflegesätze dürfen erst ab dem ersten des Monats erhoben werden, der auf die Genehmigung folgt.


Erforderliche Unterlagen

  • unterschriebene Vereinbarung einschließlich der auf Landesebene zwischen BKG und ARGE abgestimmten Formulare für die Entgelt-/ Pflegesatzvereinbarung
  • Pflegesatzvereinbarung / Schiedsspruch nach § 14 Abs. 1 KHEentgG

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)

    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.


Kosten

Art. 1, 2, 4, 5, 6 und 10 des Kostengesetzes (KG)

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links

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