Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS); Beantragung der Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Die Dienstzeit ist die für eine Beförderung grundsätzlich erforderliche Wartezeit. Als Dienstzeit können auch Freistellungen zur Erziehung von Kindern berücksichtigt werden. Durch eine Rechtsänderung erhöht sich für alle ab 01.01.2011 geborenen Kinder der Umfang der anrechenbaren Erziehungszeiten je Kind von 24 auf 36 Monate.

Auf Grund einer Übergangsregelung können auch für alle vor dem 01.01.2011 geborenen Kinder Erziehungszeiten bis zum Umfang von 36 Monaten je Kind als Dienstzeit berücksichtigt werden. Bei diesen Kindern erfolgt die Berücksichtigung allerdings nur auf Antrag und nur mit Wirkung für die Zukunft. Die zusätzliche Dienstzeit wird also ggf. nur für künftige Beförderungen angerechnet.


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Anrechnung von Erziehungszeiten als Dienstzeiten für Kinder ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Formulare


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