Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen; Beantragung einer Versetzung
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 997070 Würzburg
Postanschrift
Postfach97064 Würzburg
Telefon
+49 931 380-00Fax
+49 931 380-2222Webseite
http://www.regierung.unterfranken.bayern.deBeschreibung
Die Regierungen sind bei Versetzungen von Lehrkräften in andere Regierungsbezirke für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde:
- Grund- und Mittelschulen (Lehrkräfte, Fachlehrkräfte, Förderlehrkräfte)
- Förderschulen
- Klinikschulen und
- Berufliche Schulen (ohne FOSBOS).
Anträge auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk Bayerns können mit Wirkung vom 1. August des jeweiligen Jahres (Schuljahresbeginn) auf dem Dienstweg bei der zuständigen Regierung gestellt werden. Die jeweils gültigen Antragsfristen sind im jeweiligen Staatlichen Schulanzeiger der zuständigen Regierung veröffentlicht.
Die Regierungen sind bei Versetzungen von Lehrkräften innerhalb des Regierungsbezirks für folgende Schularten die zuständige Dienstaufsichtsbehörde:
- Grund- und Mittelschulen
Die Regierung entscheidet nur bei Versetzungen in einen anderen Schulamtsbezirk, Zuweisungen an andere Schulen innerhalb des jeweiligen Schulamtsbezirks führt das Staatliche Schulamt in eigener Zuständigkeit durch. - Förderschulen und Klinikschulen
- Berufliche Schulen mit Ausnahme der Fachoberschulen und Berufsoberschulen
- Versetzungsanträge zwischen Grund-/Mittelschulbereich und Förderschulbereich
- Versetzungsanträge vom Grund-/Mittelschulbereich bzw. Förderschulbereich an andere Schularten (z. B. Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen)
Bei der Entscheidung über eine mögliche Versetzung hat die Regierung in erster Linie den Personalbedarf zu berücksichtigen. Sie muss dafür sorgen, dass an allen beruflichen Schulen (ohne FOSBOS), Grund-, Mittel- und Förderschulen des Regierungsbezirks ein möglichst vergleichbarer Versorgungsgrad im Personalbereich hergestellt wird. Dies bedeutet, dass eine gleichmäßige Verteilung der Lehrerinnen und Lehrer auf alle beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulamtsbezirke im Rahmen der durch die Klassenbildung gegebenen Notwendigkeiten sicherzustellen ist.
Die Rahmenbedingungen der Personalzuweisungen sind in erheblichem Maße über die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und maßgeblichen Landtagsbeschlüsse definiert. Damit ist auch sichergestellt, dass Mütter bzw. Väter oder Familienzusammenführungen grundsätzlich bevorzugt behandelt werden und somit dem sozialen Anspruch staatlichen Handelns bestmöglich Rechnung getragen wird.
Im Versetzungsverfahren können grundsätzlich nur die Antragsteller versetzt werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres im aufnehmenden Regierungsbezirk bzw. Schulamtsbezirk (in Voll- oder Teilzeit) für einen Einsatz zur Verfügung stehen.
Das Direktbewerbungsverfahren ist eine Ergänzung zum allgemeinen Versetzungsverfahren und bietet Lehrerinnen und Lehrern in den jeweils betroffenen Regierungsbezirken die Möglichkeit, sich direkt auf eine zu besetzende Stelle an einer bestimmten Schule zu bewerben. Die Regierungen schreiben für Lehrkräfte mit Lehramt an Grund-, Mittel- oder Förderschulen punktuell schulbezogene Stellen aus, auf die Direktbewerbungen auch regierungsbezirksübergreifend möglich sind. Die genauen Angaben zum Verfahren werden in den jeweiligen Schulanzeigern veröffentlicht.
Voraussetzungen
Es können nur Lehrkräfte einen Versetzungsantrag stellen, die bereits in einem festen Beschäftigungsverhältnis (Beamtenverhältnis oder unbefristeter Arbeitsvertrag) stehen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren unterscheidet sich je nach Schulart, Regierungsbezirk und Lage der Schule, an die eine Versetzung beantragt wird. Genaue Informationen können Sie entweder einer regionalen Ergänzung entnehmen oder bei der zuständigen Regierung erfragen.
Fristen
Fristen werden regional und schulartbezogen gesetzt.Bearbeitungsdauer
Versetzungsanträge werden schnellstmöglich bearbeitet.Formulare
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Grund- und Mittelschulen –Organisation, Personal)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Förderschulen)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Berufl. Schulen für Agrar- u. Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Förderschulbereich) (Empfänger: Grund- und Mittelschulen –Organisation, Personal)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Förderschulbereich) (Empfänger: Förderschulen)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Förderschulbereich) (Empfänger: Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen)
- Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk (Förderschulbereich) (Empfänger: Berufl. Schulen für Agrar- u. Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Grund- und Mittelschulen –Organisation, Personal)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Förderschulen)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Berufl. Schulen für Agrar- u. Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Förderschulbereich) (Empfänger: Grund- und Mittelschulen –Organisation, Personal)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Förderschulbereich) (Empfänger: Förderschulen)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Förderschulbereich) (Empfänger: Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen)
- Antrag auf Versetzung innerhalb des Regierungsbezirks (Förderschulbereich) (Empfänger: Berufl. Schulen für Agrar- u. Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene Lehrerstelle im Direktbesetzungsverfahren (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Grund- und Mittelschulen –Organisation, Personal)
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene Lehrerstelle im Direktbesetzungsverfahren (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Förderschulen)
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene Lehrerstelle im Direktbesetzungsverfahren (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen)
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene Lehrerstelle im Direktbesetzungsverfahren (Grund- und Mittelschulbereich) (Empfänger: Berufl. Schulen für Agrar- u. Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Grund- und Mittelschulen –Organisation, Personal)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Förderschulen)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (Empfänger: Berufl. Schulen für Agrar- u. Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen)
Rechtsgrundlagen
- Art. 48 und 49 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
- § 15 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
