Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung für Sprossen erzeugende Betriebe
Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Kitzingen
Hausanschrift
Kaiserstr. 497318 Kitzingen
Postanschrift
Kaiserstr. 497318 Kitzingen
Telefon
+49 9321 928-0Fax
+49 9321 928-9999Webseite
https://www.kitzingen.deBeschreibung
Die zulassungspflichtige Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Zulassung aufgenommen werden. Das Verfahren ist antragsgebunden. Anhand einer Ortsbesichtigung wird überprüft, ob gewährleistet ist, dass die Betriebe den einschlägigen Hygieneanforderungen genügen, um einen Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten. Die Zulassung der Betriebe sollte von der Erfüllung bestimmter Anforderungen abhängig gemacht werden, damit das Risiko einer Kontamination innerhalb der Einrichtung, in der die Sprossen erzeugt werden, verringert wird.
Mit der Zulassung erhält die Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Zulassungsnummer.
Voraussetzungen
Betriebe werden nach Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 210/2013 und Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zugelassen. In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind allgemeine Hygienevorschriften für Lebensmittel enthalten, die von den Lebensmittelunternehmern u. a. bei der Primärproduktion und damit zusammenhängenden Vorgängen einzuhalten sind.
Der Betriebsinhaber oder die vom Betriebsinhaber bestellte verantwortliche Person müssen die erforderliche Zuverlässigkeit für die Führung des Betriebes besitzen.
Verfahrensablauf
Das Genehmigungsverfahren beginnt mit Einreichung der Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), die eine Vorprüfung durchführt und den Antrag an die Regierung bzw. die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) weiterleitet. Nach Antragstellung und Vorprüfung erfolgt eine Ortsbesichtigung durch die Regierung bzw. die KBLV, bei der geprüft wird, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllt sind. Das Verwaltungsverfahren wird durch Erlass eines Zulassungsbescheides abgeschlossen. Mit der Zulassung erhält die Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Zulassungsnummer.
Fristen
Ohne Zulassung darf eine zulassungspflichtige Tätigkeit nicht aufgenommen werden.Erforderliche Unterlagen
- Betriebsspiegel mit Beiblatt
- Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung
ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss sowie Maschinenaufstellung (je nach Betriebsgröße; nicht bei handwerklich strukturierten Betrieben)
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers
ggf. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Selbstauskunft
Formulare
- Antrag auf Zulassung eines Lebensmittelbetriebes (Empfänger: Landratsamt Kitzingen)
- Antrag auf Zulassung eines Lebensmittelbetriebes (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Antrag auf Zulassung eines Lebensmittelbetriebes (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel allgemeine Angaben (Empfänger: Landratsamt Kitzingen)
- Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel allgemeine Angaben (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Anlage zum Antrag - Betriebsspiegel allgemeine Angaben (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Beiblatt zum Betriebsspiegel - Sprossen (Empfänger: Landratsamt Kitzingen)
- Beiblatt zum Betriebsspiegel - Sprossen (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Beiblatt zum Betriebsspiegel - Sprossen (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Anlage zum Antrag - Selbstauskunft (Empfänger: Landratsamt Kitzingen)
- Anlage zum Antrag - Selbstauskunft (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Anlage zum Antrag - Selbstauskunft (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Bestätigung über die Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf die verantwortliche Lebensmittelunternehmerin/den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer (Empfänger: Landratsamt Kitzingen)
- Bestätigung über die Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf die verantwortliche Lebensmittelunternehmerin/den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Bestätigung über die Übertragung der lebensmittelrechtlichen Verantwortung auf die verantwortliche Lebensmittelunternehmerin/den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Erklärung des Lebensmittelunternehmers/der Lebensmittelunternehmerin zur Aufhebung der Zulassung (Empfänger: Landratsamt Kitzingen)
- Erklärung des Lebensmittelunternehmers/der Lebensmittelunternehmerin zur Aufhebung der Zulassung (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Erklärung des Lebensmittelunternehmers/der Lebensmittelunternehmerin zur Aufhebung der Zulassung (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
- Änderungsantrag/-mitteilung zur Zulassung von Lebensmittelbetrieben (Empfänger: Landratsamt Kitzingen)
- Änderungsantrag/-mitteilung zur Zulassung von Lebensmittelbetrieben (Empfänger: Veterinärwesen, Verbraucherschutz)
- Änderungsantrag/-mitteilung zur Zulassung von Lebensmittelbetrieben (Empfänger: Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle)
Kosten
150 bis 10.000 EURRechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 210/2013 der Kommission über die Zulassung von Sprossen erzeugenden Betrieben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
Fassung vom 12.03.2013
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene
Fassung vom 24.03.2021
- Verordnung (EU) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen
Fassung vom vom 15.03.2017 in der jeweils gültigen Fassung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtsprozess; InformationenVerwaltungsgerichtliche Klage
