Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Landesplanerische Stellungnahmen; Abgabe

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de


Beschreibung

Landesplanerische Stellungnahmen nach Art. 27 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) haben den Zweck, ohne Durchführung eines förmlichen Raumordnungsverfahrens festzustellen, ob eine Planung oder Maßnahme mit den einschlägigen Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.

Sie werden von der zuständigen höheren Landesplanungsbehörde bei den Regierungen gegenüber öffentlichen Planungsträgern abgegeben.

Zahlenmäßig wichtigster Anwendungsfall sind die landesplanerischen Stellungnahmen als beteiligter Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellungsverfahren zu Bauleitplänen gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB). Daneben äußert sich die höhere Landesplanungsbehörde auch in fachplanerischen Zulassungsverfahren wie beispielsweise in Planfeststellungsverfahren, bei der Festsetzung von Wasser- oder Naturschutzgebieten oder in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.


Rechtsgrundlagen


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