Landesplanerische Stellungnahmen; Abgabe
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 997070 Würzburg
Postanschrift
Postfach97064 Würzburg
Telefon
+49 931 380-00Fax
+49 931 380-2222Webseite
http://www.regierung.unterfranken.bayern.deBeschreibung
Landesplanerische Stellungnahmen nach Art. 27 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) haben den Zweck, ohne Durchführung eines förmlichen Raumordnungsverfahrens festzustellen, ob eine Planung oder Maßnahme mit den einschlägigen Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.
Sie werden von der zuständigen höheren Landesplanungsbehörde bei den Regierungen gegenüber öffentlichen Planungsträgern abgegeben.
Zahlenmäßig wichtigster Anwendungsfall sind die landesplanerischen Stellungnahmen als beteiligter Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellungsverfahren zu Bauleitplänen gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB). Daneben äußert sich die höhere Landesplanungsbehörde auch in fachplanerischen Zulassungsverfahren wie beispielsweise in Planfeststellungsverfahren, bei der Festsetzung von Wasser- oder Naturschutzgebieten oder in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
