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Landratsamt Kitzingen
Die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) kann Bedingungen und Auflagen vorsehen oder die Sammlung zeitlich befristen.
Die gewerbliche Sammlung ist zu untersagen, wenn:
Alt-Elektrogeräte aus privaten Haushalten dürfen nur durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Vertreiber, die Hersteller oder deren Beauftragte sowie von Betreibern von nach § 21 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zertifizierten Erstbehandlungsanlagen eingesammelt oder zurückgenommen werden.
Die Anzeige kann formlos erfolgen und muss die o. g. Angaben enthalten.
Sie können die Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen gem. §18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) online übermitteln.
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