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Verwaltungsgemeinschaft Iphofen - Einwohnermeldeamt
Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes beschränkt.
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
Sie können eine Selbstauskunft mit zu Ihnen gespeicherten Daten im Melderegister anfordern.