Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Kitzingen

Hausanschrift

Friedenstr. 3a
97318 Kitzingen

Postanschrift

Postfach 640
97308 Kitzingen

Telefon

+49 9321 7006-0

Fax

+49 9321 7006-174

E-Mail


Webseite

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/kt/


Beschreibung

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.


Voraussetzungen

Eine Namensänderung, die beispielweise durch Heirat, Tod oder Adoption eintritt, wird auf Antrag eines Beteiligten durch das Grundbuchamt eingetragen. Voraussetzung ist der Nachweis der Namensänderung, an den das Gesetz keine bestimmten Anforderungen stellt.

Ein möglicher Nachweis kann sein:

  • die Vorlage der Eheurkunde,
  • die Vorlage eines Auszugs aus dem Familienstammbuch,
  • die Vorlage einer Bescheinigung des Standesamts über die Namenänderung,
  • die Vorlage eines Personalausweises,
  • die elektronische Übermittlung eines im Personalausweis enthaltenen elektronischen Identitätsnachweis (§ 18 Personalausweisgesetz) oder
  • ein Verweis auf das bereits aktualisierte Melderegister.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das Grundbuchamt zur Eintragung der Namensänderung weitergehende Unterlagen benötigt.


Verfahrensablauf

Sie können die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beim zuständigen Grundbuchamt beantragen.


Fristen

keine

Formulare


Kosten

Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen


Verwandte Themen

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung