Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege; Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Schwaben

Hausanschrift

Fronhof 10
86152 Augsburg

Postanschrift


86145 Augsburg

Telefon

+49 821 327-01

Fax

+49 821 327-2289

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.schwaben.bayern.de


Beschreibung

Die Fortbildung zum "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" mit staatlicher Prüfung setzt einen Abschluss in einem "grünen Beruf" als Landwirt / Landwirtin, Gärtner / Gärtnerin, Forstwirt / Forstwirtin oder Winzer / Winzerin und einer anschließenden dreijährigen Berufserfahrung bzw. die Meisterprüfung voraus.

Im Fortbildungslehrgang "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" werden die wesentlichen Aufgabenbereiche eines Greenkeepers vermittelt: Grünflächenbau, Grünflächenpflege, Golfplatzpflege und Platzmanagement.
In der Theorie und vor allem in der Praxis geben die Referenten das notwendige Wissen und Können an die Teilnehmer weiter. Zwischen den Lehrgängen wird ein 12-wöchiges Praktikum absolviert. Hierbei gewinnt der zukünftige "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" Einblick in Organisation, Vorbereitung und Abwicklung des Golfplatzbetriebes.

Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger "DEULA Bayern GmbH" in Freising zu erfahren (siehe unter "Weiterführende Links").


Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung

    (Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt)

  • Nachweis über die nach der Berufsabschlussprüfung abgeleistete praktische Berufstätigkeit

    (Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers, Bestätigung der Landwirtschaftliche, Krankenkasse, AOK oder der Gemeinde)

  • Lebenslauf mit Lichtbild

    (aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu ersehen ist)

  • ggf. Zeugnis über den Sachkundenachweis - Pflanzenschutz
  • ggf. Zeugnis über die einschlägige Meisterprüfung

    (Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt)

  • ggf. Bestätigung über eine bereits bestehende oder verbindlich in Aussicht stehende haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit
  • ggf. Bestätigung über einen bereits teilweise oder ganz besuchten Fortbildungslehrgang in Golfplatzpflege

    oder Nachweise über den Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten


Formulare


Weiterführende Links

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