Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer für Unterfranken

Hausanschrift

Rennweger Ring 3
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5804
97008 Würzburg

Telefon

+49 931 30908-0

Fax

+49 931 30908-53

E-Mail


Webseite

https://www.hwk-ufr.de


Beschreibung

Die prüfenden Stelle kann Ihnen ein Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.

Wenn Sie die Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefs verloren haben, sich Ihr Name geändert hat oder Sie ein zweites Exemplar (z. B. für den Aushang im Betrieb) brauchen, können Sie eine Zweitschrift bei der Handwerskammer bestellen.

Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.

Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen

  • Änderungsschneider/in
  • Brauer/in und Mälzer/in
  • Bürokaufmann/frau
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachlagerist/in
  • Fahrzeugpfleger/in
  • Fotograf/in
  • Kaufmann/frau für Bürokommunikation
  • Kaufmann/frau für Büromanagement
  • Modist/in

können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.

Sie können auch eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung beantragen.


Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Unterfranken)


Kosten

Es können Verwaltungsgebühren anfallen.

Rechtsgrundlagen


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