Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung einer Urkunde, Zweitschrift oder Lehrzeitbestätigung
Zuständige Stelle(n)
Handwerkskammer für Unterfranken
Hausanschrift
Rennweger Ring 397070 Würzburg
Postanschrift
Postfach 580497008 Würzburg
Telefon
+49 931 30908-0Fax
+49 931 30908-53Webseite
https://www.hwk-ufr.deBeschreibung
Die prüfenden Stelle kann Ihnen ein Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.
Wenn Sie die Schmuckurkunde Ihres Meisterbriefs verloren haben, sich Ihr Name geändert hat oder Sie ein zweites Exemplar (z. B. für den Aushang im Betrieb) brauchen, können Sie eine Zweitschrift bei der Handwerskammer bestellen.
Eine Zweitschrift Ihres Gesellenbriefes können Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das ist diejenige Stelle, die die Prüfung abgenommen hat, in den meisten Fällen die Innung.
Für die Zweitschrift eines Gesellenbriefes in den Berufen
- Änderungsschneider/in
- Brauer/in und Mälzer/in
- Bürokaufmann/frau
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachlagerist/in
- Fahrzeugpfleger/in
- Fotograf/in
- Kaufmann/frau für Bürokommunikation
- Kaufmann/frau für Büromanagement
- Modist/in
können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.
Sie können auch eine Bescheinigung Ihrer Lehrzeit oder die Bescheinigung über den Abschluss der Gesellenprüfung beantragen.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Unterfranken)
- Antrag auf Bestätigung der Lehrzeit für Rentenauskünfte
Beantragen Sie hier eine Bestätigung der Berufsausbildung bzw. der Berufsausbildungsprüfung zur Kontenklärung bei der Rentenversicherung.
