Hausunterricht; Beantragung von Kostenersatz für Mehrarbeit durch nicht staatliches Lehrpersonal
Zuständige Stelle(n)
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 997070 Würzburg
Postanschrift
Postfach97064 Würzburg
Telefon
+49 931 380-00Fax
+49 931 380-2222Webseite
http://www.regierung.unterfranken.bayern.deBeschreibung
Der Hausunterricht erfolgt dann, wenn die Schülerin/der Schüler infolge einer längeren Krankheit oder Unterbringung in einer freiheitsentziehenden Einrichtung der Jugendhilfe nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen kann. Über die Erteilung des Hausunterrichts muss vor Beantragung von Kostenersatz für Mehrarbeit entschieden werden.
Verfahrensablauf
Der jeweilige Antrag auf Abrechnung von Mehrarbeit wird vom Schulleiter bzw. Schulträger zur Bestätigung der Angaben unterschrieben und anschließend an die Regierung bzw. Landesamt für Finanzen weitergeleitet.
Die Mehrarbeit von beim Schulträger angestelltem Lehrpersonal an privaten Schulen wird von der Regierung berechnet. Auch die Auszahlung des Kostenersatzes erfolgt durch die Regierung.
Bei staatlichem Lehrpersonal an privaten Schulen stellt die Regierung fest, das Mehrarbeit für Hausunterricht geleistet wurden; der Kostenersatz wird vom Landesamt für Finanzen ausgezahlt.
Formulare
Weiterführende Links
- Mitteilung von Leistungen zur Berechnung der Bezüge von Lehrkräften - nur für staatliche Angestellte
- Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte im Schuldienst
