Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Hausanschrift
Mainaustr. 33-3597082 Würzburg
Postanschrift
Mainaustr. 33-3597082 Würzburg
Telefon
+49 931 4194-0Fax
+49 931 4194-100Webseite
https://www.wuerzburg.ihk.deBeschreibung
Zweitschriften von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer angefordert werden. Bei der Ausstellung einer Zweitschrift handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Eine Zweitschrift ist also kein zweites Original, sondern ersetzt dieses. Eine Zweitschrift kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:
- Fall 1: Das Original ist verlorengegangen oder wurde zerstört.
- Fall 2: Ihr Name hat sich aufgrund Adoption geändert.
- Fall 3: Ihr Vorname hat sich nach dem Transsexuellengesetz (TSG) geändert.
Eine Zweitschrift wird hingegen nicht ausgestellt bei Namensänderung aufgrund von Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie Einbenennung nach § 1618 BGB. Inhaltlich ist eine Zweitschrift mit dem Original im Grunde identisch, jedoch wird das aktuelle Zeugnis-/Bescheinigungs-/Nachweismuster verwendet und ein Zweitschriftenvermerk angebracht.
Weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung können bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden (z. B. Lehrzeitbestätigung für Rentenzwecke, Bestätigung für Studienzwecke, Beglaubigung)
Voraussetzungen
- Sie haben die Abschlussprüfung Ihrer Ausbildung bestanden.
Verfahrensablauf
Die Zweitschrift (oder ggf. weitere zweckgebundene Bestätigungen über die abgeschlossene Berufsausbildung oder Fortbildung) können Sie schriftlich bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Sie reichen den Antrag (ggf. zusammen mit den erforderlichen Nachweisen) ein. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle werden Ihnen die angeforderten Dokumente per Post zugestellt. Der Gebührenbescheid wird Ihnen ebenfalls per Post zugestellt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie binnen weniger Tage die angeforderten Dokumente.Erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung wegen Adoption angefordert wird: Adoptionsnachweise
- wenn die Zweitschrift aufgrund von Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) angefordert wird: Nachweis der Namensänderung
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt)
- Zeugnis, Bescheinigung oder Schulungsnachweis der IHK; Beantragung einer Zweitschrift
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
