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Landratsamt Kitzingen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.
Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde einen bestehenden Führerschein zur Fahrgastbeförderung verlängern.