Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge

Zuständige Stelle(n)

Landratsamt Kitzingen

Hausanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Postanschrift

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Telefon

+49 9321 928-0

Fax

+49 9321 928-9999

E-Mail


Webseite

https://www.kitzingen.de


Beschreibung

Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit ist in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.

Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit. Diese sind:

  • alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte);
  • die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
  • das Behördenzentrum in Augsburg;
  • das Ankunftszentrum in München.

Dort werden Sie registriert und danach befragt, ob Sie eine Unterkunft benötigen.

Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, wird Ihnen ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen.

Wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben, können Sie nach der Registrierung dorthin weiterreisen bzw. zurückreisen.


Verfahrensablauf

Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Rechtsgrundlagen


Weiterführende Links


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