Altersvorsorge- und Basisrentenverträge; Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung
Zuständige Stelle(n)
Bundeszentralamt für Steuern
Hausanschrift
An der Küppe 153225 Bonn
Postanschrift
An der Küppe 153225 Bonn
Telefon
+49 228 406-0Fax
+49 228 406-2661Webseite
http://www.bzst.bund.deBeschreibung
Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen bestimmte Zertifizierungskriterien erfüllen, damit sie steuerlich förderfähig sind. Wenn Sie künftig einzelne oder mehrere zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nicht mehr anbieten möchten, können Sie auf die Zertifizierung verzichten.
Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit Zertifizierung abgeschlossen, bevor Sie den Verzicht erklärt haben, bleibt der Vertrag weiterhin förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihren Bestandskundinnen und -kunden bestehen.
Der Verzicht wird mit dem entsprechenden Wirksamkeitsdatum im Bundessteuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.
Voraussetzungen
Sie bieten einen zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag an und möchten dies künftig nicht mehr tun.
Verfahrensablauf
Sie können die Verzichtserklärung schriftlich oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
Wenn Sie den Verzicht online erklären:
-
Loggen Sie sich im BZSt online.portal ein. Verwenden Sie für den Zugang Ihr BOP- oder ELSTER-Zertifikat oder Ihre bundID.
- Wenn Sie bisher nicht registriert sind, registrieren Sie sich bei ELSTER. Falls weder Ihr Unternehmen noch dessen Bevollmächtigte ihren Sitz im Inland haben, registrieren Sie sich im BZSt online.portal.
- Wählen Sie das Formular "Verzichtserklärung nach § 8 Abs. 2 AltZertG" aus.
- Tragen Sie das Datum ein, zu dem die Zertifizierung enden soll.
- Füllen Sie das Formular aus, erzeugen Sie einen PDF-Ausdruck und senden Sie das Formular über das Kontaktformular des BZSt online.portal ab.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag. Sie können die Bestätigung Ihres Verzichts über das BZSt online.portal abrufen.
Wenn Sie den Verzicht schriftlich erklären:
- Öffnen Sie das Formular "Verzichtserklärung nach § 8 Abs. 2 AltZertG".
- Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Tragen Sie das Datum ein, zu dem die Zertifizierung enden soll.
- Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Senden Sie den Antrag per Post an die Zertifizierungsstelle des BZSt.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag.
- Sie bekommen per Post eine schriftliche Bestätigung Ihres Verzichts.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Verzichtserklärung
Formulare
- Verzichtserklärung nach § 8 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG)
Abgabe einer Verzichtserklärung nach § 8 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
