Schriftgröße
100%
Bayerische Staatskanzlei
Es werden Maßnahmen in folgenden drei Bereichen gefördert:
Eine Zuwendung zur Projektförderung kann per unterschriebenem Antragsformular mit ausführlicher Begründung der geplanten Verwendung der Zuwendung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der Bayerischen Staatskanzlei (Abteilung C I Europaangelegenheiten und Internationales) oder über das bereitgestellte Online-Verfahren beantragt werden.
Die Verbescheidung erfolgt nach Prüfung durch die Bayerische Staatskanzlei.
Projektdaten werden von der Bayerischen Staatskanzlei im Rahmen der jährlichen Meldung zur Official Development Assistance (ODA) an das Statistische Bundesamt übermittelt.
Verwaltungsgerichtliche Klage