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Regierung von Unterfranken
Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsformen:
Genehmigungen werden für die Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft stellt die zuständige Stelle eine Gemeinschaftslizenz aus.
Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass
Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften, werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
Genehmigungsbehörden