Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Zuständige Stelle(n)

Regierung von Niederbayern

Hausanschrift

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut

Telefon

+49 871 808-01

E-Mail


Webseite

http://www.regierung.niederbayern.bayern.de


Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.


Voraussetzungen

Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

  • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
  • Fachliche Eignung:
    • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
      • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
    • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
      • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
      • Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin

Verfahrensablauf

Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.


Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen


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