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Regierung von Niederbayern
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.
Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.