Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Berufsausbildung im Handwerk; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer für Unterfranken

Hausanschrift

Rennweger Ring 3
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach 5804
97008 Würzburg

Telefon

+49 931 30908-0

Fax

+49 931 30908-53

E-Mail


Webseite

https://www.hwk-ufr.de


Beschreibung

Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,

  • wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
  • wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in  die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.

Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.


Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,

    der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaue Darstellung der beruflichen Tätigkeit enthält

  • Zeugnisse
  • Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
  • Führungszeugnis

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Unterfranken)


Formulare


Kosten

Kosten von 50 bis 500 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage


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