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Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Für Gefahrgutfahrerinnen und Gefahrgutfahrer stehen eine Reihe von Schulungen zur Verfügung, zum Beispiel:
Diese Schulungen sind Voraussetzungen, um den ADR-Schein zu erwerben, auch Gefahrgutführerschein genannt.
ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Wenn Sie als Schulungsveranstalter eine dieser Schulungen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Antrag auf Anerkennung der Schulung von Gefahrguttransporten mit folgenden Angaben: