Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
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Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Zuständige Stelle(n)

Verwaltungsgemeinschaft Iphofen

Hausanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Postanschrift

Marktplatz 26
97346 Iphofen

Telefon

+49 9323 8715-0

Fax

+49 9323 8715-55

E-Mail


Webseite

https://www.vgem-iphofen.de


Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne Bestehen einer solchen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten, Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen" - "Reisegewerbe; Erlaubnis").

Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei (siehe "Verwandte Themen" - "Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis"). Von diesen Tätigkeiten unterliegen aber stattdessen einige der Anzeigepflicht bei der Gemeinde, sofern das Gewerbe nicht ohnehin gewerbeanzeigepflichtig ist. Dies sind:

  • der Vertrieb von Waren, der Ankauf von Waren, das Anbieten von Leistungen oder das Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen in der Gemeinde Ihres Wohnsitzes oder Ihrer gewerblichen Niederlassung, sofern die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat,
  • der Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle,
  • das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten.

Sie haben insofern eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gemeinde zu erstatten. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.


Voraussetzungen

  • Volljährigkeit oder Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.


Fristen

Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanzeige
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
  • GmbH in Gründung: eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung der GmbH aufgenommen werden soll
  • Minderjährige: Ermächtigung der/des gesetzliche/n Vertreter/s sowie Genehmigung des Familiengerichts
  • Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

Kosten

25 bis 100 EUR gem. Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/23.5)


Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage


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